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Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit kann ganz allgemein als eine Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule bezeichnet werden und soll dabei der Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer individuellen und sozialen Entwicklung dienen.

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten fachlich unabhängig mit jungen Menschen, Eltern, Schulleitungen und Lehrkräften zusammen. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei.

Kernaufgaben der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag. Die Kernaufgaben umfassen u.a.:

  • Einzelhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen für Eltern, Kinder und Lehrer.
  • Alltäglicher Kontakt zu den Schülern und Lehrern, um schnellstmöglich bei Problemsituationen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
  • Innerschulische und außerschulische Netzwerkarbeit
  • Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
  • Schutz bei Kindeswohlgefährdung

Ansprechpartner

Stephan Wandernoth

Telefon: 0179-71 67 197
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rahmenbedingungen

Die AWO-Heidelberg ist eine der Institutionen, die das Modellprojekt „Schulsozialarbeit an der Grundschule“ als freier Träger in Heidelberg unterstützt. Als Schulsozialarbeiter (mit einem Stellenumfang von 75%) bin ich für drei Grundschulen im Heidelberger Stadtgebiet zuständig. Zu meinem Bereich gehört  die Fröbelschule in Wieblingen, die Albert-Schweitzer Schule im Pfaffengrund und die Wilckensschule in Bergheim. Mein Tag an der Albert-Schweitzer-Schule ist der Mittwoch. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.

Aktuell

Heidelberg setzt sich ein - ein attraktiver Standort für Schulsozialarbeit

Die Stadt investiert für die Schulsozialarbeit jährlich rund 1,8 Millionen Euro, rund 400.000 Euro davon stammen aus Landesmitteln des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.